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SITECARE

Ihre Website verdient mehr als nur Pflege – sie braucht Sicherheit, Geschwindigkeit und professionelle Betreuung.
Mit Site Care halten wir Ihre Online-Präsenz dauerhaft aktuell, geschützt und leistungsstark – individuell für Unternehmen in Baden-Baden, Karlsruhe & Umgebung.

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BFSG in Kraft seit

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Mögliches Bußgeld bei Verstoß

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Unter 10 Beschäftigte: oft ausgenommen

BFSG

Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Website ist spätestens seit dem BFSG für viele digitale Angebote ein wichtiges Thema. Ich prüfe, ob Ihre Website betroffen ist, wo Barrieren bestehen und welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Unternehmen bedeutet das: Digitale Angebote müssen barrierefrei nutzbar sein. Für andere gilt eine Ausnahme. Die erste und wichtigste Frage ist deshalb, ob Ihre Website überhaupt betroffen ist.

Genau hier setze ich an. Ich prüfe Ihre Website, kläre die mögliche Betroffenheit und zeige Ihnen in einem verständlichen Bericht, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht. Keine Panikmache, keine Pauschalversprechen, sondern eine ehrliche Einordnung Ihrer konkreten Situation.

Wenn Sie neben Barrierefreiheit auch Struktur, Technik und Conversion Ihrer Website prüfen lassen möchten, ist der Website-Check der passende Einstieg. Bei größeren Anpassungen kann die Umsetzung auch im Rahmen eines Website-Projekts erfolgen.

Und selbst wenn keine Pflicht besteht: Eine barrierefreie Website ist besser nutzbar, verständlicher aufgebaut und erreicht mehr Menschen.

Was der BFSG-Check umfasst

Betroffenheit klären
Zuerst die entscheidende Frage: Sind Sie überhaupt verpflichtet? Das hängt davon ab, ob Sie über Ihre Website elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, etwa eine verbindliche Online-Terminbuchung oder einen Shop, und wie groß Ihr Unternehmen ist. Ich kläre das für Ihren konkreten Fall, bevor irgendetwas umgesetzt wird.
Barrierefreiheits-Audit
Ich prüfe Ihre Website gegen die Anforderungen nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549: Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Fokus-Reihenfolge und Screenreader-Tauglichkeit. Sie erhalten einen verständlichen Bericht, keine kryptische Fehlerliste.
Priorisierter Maßnahmenplan
Aus dem Audit wird eine klare, priorisierte Liste: Was ist kritisch, was ist wichtig, was ist optional. So wissen Sie genau, wo Sie ansetzen müssen, und geben kein Geld für Dinge aus, die keinen Unterschied machen.
Beratung und Umsetzung
Auf Wunsch setze ich die priorisierten Maßnahmen technisch sauber um: Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Tastaturbedienbarkeit, Struktur und weitere Punkte, die für eine barrierefreie Website relevant sind. Eine verbindliche Rechtsberatung ist nicht Bestandteil der Leistung.

Erst Klarheit. Dann Umsetzung. Barrierefreiheit ohne Panik.

Das BFSG verständlich erklärt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie zum European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Angebote barrierefrei sein, damit Menschen mit Einschränkungen sie eigenständig nutzen können.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern elektronische Dienstleistungen anbieten: Online-Shops, Buchungssysteme, kostenpflichtige Online-Dienste und Apps. Reine Informations- oder Imageseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter. Wichtig ist die konkrete Funktion Ihrer Website, nicht die Branche.
Offizielle Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Bieten sie jedoch bestimmte Produkte an, kann die Pflicht trotzdem greifen. Ob die Ausnahme in Ihrem Fall gilt, kläre ich im Check.

Was bei Verstoß droht

Wer verpflichtet ist und die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sowie im Extremfall ein Vertriebsverbot. Zusätzlich verlangt das Gesetz eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Feedback-Möglichkeit auf der Website.

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet

Der Standard orientiert sich an der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA). Dazu gehören ausreichende Kontraste, verständliche Texte, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder und eine saubere Struktur, die auch Screenreader verarbeiten können.
Gesetzestext und BFSG-Check ansehen


Fazit: Barrierefreiheit ist für betroffene Unternehmen Pflicht und für alle anderen ein Vorteil bei Nutzbarkeit, Verständlichkeit und Reichweite. Der erste Schritt ist immer, Klarheit über die eigene Betroffenheit zu bekommen. Genau dabei unterstütze ich Sie mit einem strukturierten BFSG-Check.

Lassen Sie Ihre Website prüfen

Unverbindlich. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden und gebe Ihnen eine erste Einschätzung, ob ein BFSG-Check für Ihre Website sinnvoll ist.

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